|
01.02.2012 Jetzt Mitgliederdiskussion zur Entgeltordnung in Hessen beginnen. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 24.01.2012 in Frankfurt a. M. haben rund 80 Mitglieder der hessischen Tarifkommissionen von ver.di, GEW, GdP und IG BAU entschieden, jetzt mit einer breiten Mitgliederdiskussion über die Anforderungen an eine Entgeltordnung (= Eingruppierungsregelungen) auf der Grundlage des TV-H zu beginnen. weiterlesen
21.01.2012 Wie im übrigen neuen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) haben wir auch im TV-H einen sogen. „Strukturausgleich“ vereinbart. Er soll grundsätzlich berufliche Entwicklungsperspektiven, die mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts nicht mehr zu realisieren waren, finanziell mildern. Weitestgehend wird mit der Zahlung des Strukturausgleiches am 01.01.2012 begonnen. In diesem Fall bedarf es keines Antrags seitens des bzw. der Beschäftigten, es ist ein Automatismus. Ob der Ausgleich zusteht, in welcher Höhe und wie lange er gezahlt wird ergibt sich aus der Anlage 3 zum TVÜ-H (pdf-download 3 MB)
13.01.2012 Willkommen 2012: dem Jahr der Einkommenszuwächse Das Jahr 2012 wird für alle Tarifbeschäftigten des Landes aus ganz unterschiedlichen Gründen zu einem aus finanzieller Sicht sehr guten Jahr werden. Zu verschiedenen Zeitpunkten ist mit Einkommenszuwächsen aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlicher Höhe zu rechnen. Nicht alles betrifft jede und jeden, aber doch viele. Einzelheiten im Flyer (pdf-download 475 kb)
12.01.2012 BAG-Entscheidung zu den Lebensalterstufen nach § 27 BAT Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 8. September 2011 festgestellt, dass das frühere System der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen in § 27 BAT/BAT-O (Bund/Länder) eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Lebensalters darstellt, die Weiterwirkung dieser Vorschriften durch die Regelungen über das Vergleichsentgelt im TVÜ-Bund aber aufgrund des legitimen Zwecks der Besitzstandswahrung für die vorhandenen, in das neue Recht zu überführenden Beschäftigten gerechtfertigt ist. Es handelte sich um Vorlageverfahren des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieses hat jetzt endgültig entschieden. Mehr, auch zu den Konsequenzen in Hessen hier im Flyer (pdf-download 445 kb)
Link zur BAG-Urteilsbegründung (6 AZR 481/09) zur Klage aus Hessen http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2011&nr=15599&pos=4&anz=395
Auch im Bereich der Beamtenbesoldung soll es unter Umständen eine Altersdiskriminierung durch §§ 27, 28, 38 BBesG i. d. F. v. 31.08.2006 geben. ver.di empfiehlt die vorsorgliche Geltendmachung von Ansprüchen. Weitergehende Informationen sind dem Flyer (pdf-download 400 kb) zu entnehmen. Unter der Emailadresse material(at)tarifvertraghessen(punkt)de können ver.di-Mitglieder sich die Antragsmuster zur Geltendmachung ihrer Ansprüche anfordern. Der Versand erfolgt ausschließlich an ver.di Mitglieder unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer und zuständigen ver.di Bezirksverwaltung. Ohne diese beiden Angaben erfolgt kein Versand. Angaben wie verdi-Mitglied, Vertrauensfrau/-mann, Personalratsmitglied etc. sind leider nicht ausreichend und werden vom System ignoriert. Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Versand ausschließlich als word-Datei per Email an die jeweilige Email-Absenderadresse. Ein Postversand, der Versand an eine andere oder mehrere E-Mail-Adresse(n) oder in einem anderen Dateiformat ist nicht möglich. Auch die Bestellung anderer Materialien ist nicht möglich. Solche Bestellungen werden ignoriert. Einzelanfragen können ebenfalls nicht beantwortet werden. Der Versand erfolgt automatisiert ein bis zweimal die Woche. Die Emailadresse material(at)tarifvertraghessen(punkt)de dient ausschließlich dem Versand. Dieser ehrenamtliche Mitgliederservice ist zeitlich befristet.
01.01.2012 Aktuelles aus dem Vorjahr finden Sie ab heute hier
|