Baukastensystem des BAT

Als Baukastensystem/Baukastenprinzip wird das System der aufeinander aufbauenden tariflichen Anforderungen des BAT bezeichnet.

Danach kann die nächsthöhere Vergütungsgruppe erst geprüft werden, wenn die Anforderungen an die jeweils niedrigere Vergütungsgruppe erfüllt sind, wobei die Prüfungen im allgemeinen Teil der Vergütungsordnung des BAT mit der Vergütungsgruppe X bzw. VIII, der Vergütungsgruppe Vb oder der Vergütungsgruppe II beginnen.

Kennzeichnend für das Baukastensystem ist, dass zur Erfüllung der tariflichen Anforderungen der jeweiligen Vergütungsgruppe ein "Mehr" gegenüber den Anforderungen der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe vorliegen muss. Insbesondere muss dabei bei der Begründung der Stellenbewertung darauf geachtet werden, dass die zur Begründung verwendeten Anforderungen einer Stelle nicht vermischt werden:

Die zur Begründung der fachlichen Anforderungen der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe verwendeten Aufgaben dürfen nicht mehr zur Begründung der jeweiligen Vergütungsgruppe verwendet werden, sie sind verbraucht.

Beispiel:

Bewertung der in dem Stichwort Diplom-Bibliothekarin - Leitung - Bewertung dargestellten Aufgaben:

Die Bewertungsprüfung hat mit der Vergütungsgruppe Vb zu beginnen. Die tarifliche Anforderung einer Diplom-Bibliothekarin entsprechenden Tätigkeit muss mit den Leitungstätigkeiten begründet werden, da allein der die Bibliotheksleitung beinhaltende Arbeitsvorgang auf Grund des Zeitanteils von 60 % an der Gesamtarbeitszeit bewertungsrelevant ist.

Die Begründung der tariflichen Anforderungen der Vergütungsgruppe IVb ( besonders schwierigen Fachaufgaben ) kann dann nicht mehr auf die herkömmlichen Aufgaben einer Bibliotheksleitung gestützt werden, diese sind schon zur Begründung der Vergütungsgruppe Vb "verbraucht".

Eine spezielle Ausformung des Baukastensystems ist das Tätigkeitsmerkmal der Heraushebung.

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Ralf.Beratung und Moderation