Beispielstätigkeit

Die Tarifvertragsparteien erläutern die Tätigkeitsmerkmale einiger Vergütungsgruppen durch Beispielstätigkeiten bzw. Beispiele. Ziel ist die Darstellung des Anwendungsbereichs des jeweiligen Tätigkeitsmerkmals.

Die Beispiele sind entweder

- in der Vergütungsgruppe selbst genannt oder
- in den Protokollerklärungen/Protokollnotizen der Vergütungsgruppe zu finden.

Übt der Stelleninhaber nicht eine der Beispiele/Beispielstätigkeiten aus, so können die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals auch erfüllt sein, wenn die vom Angestellten ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen der Beispielstätigkeiten entspricht.

Beispiel:

Die Eingruppierung von Sozialarbeitern gemäß des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst in die Vergütungsgruppe IVb erfordert das Vorliegen einer schwierigen Tätigkeit.

Nach der Protokollnotiz Nr. 5 zu der Vergütungsgruppe sind als Beispielstätigkeiten für schwierige Tätigkeiten aufgeführt:

-         Beratung von Suchtmittel-Abhängigen,
-         Beratung von HIV-Infizierten oder an Aids erkrankten Personen,
-         begleitende Fürsorge für Heimbewohner sowie deren nachsorgende Fürsorge
-         begleitende Fürsorge für Strafgefangene sowie deren nachsorgende Fürsorge
-         Koordinierung von Arbeiten mehrerer Mitarbeiter mindestens der VergGr Vb

Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Wohnungslosenbetreuung fällt nicht unter einer der Beispielstätigkeiten, ist aber von den Anforderungen mit den Beispielstätigkeiten vergleichbar, zumal die sozialen Schwierigkeiten der in den Beispielstätigkeiten genannten Personengruppen vielfach auch bei den Wohnungslosen vorhanden sind.

Kennzeichnend für die Arbeit in der Beratungsstelle ist das Zusammentreffen vielschichtiger Problemlagen auf die einzugehen ist und zu deren Behebung Hilfestellung zu leisten ist.

Die Anforderungen an die Tätigkeiten heben sich somit - ebenso wie die Beispielstätigkeiten - aus der Grundtätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen heraus.

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Ralf.Beratung und Moderation