Bewertungsvorgang - Beispiel

Der Aufbau einer Stellenbewertung sollte folgende Gliederung haben:

Darstellung des tariflichen Anforderungsprofils

Beispiel:

Vergütungsgruppe Vb:

gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen zu jeweils 50 % der Gesamtarbeitszeit.

-         Erläuterungen zu den Anforderungen des tariflichen Anforderungsprofils

-         Anwendung auf den jeweiligen Fall (Subsumtion)

Im Folgenden ein Beispiel für die Prüfung der Erfüllung der tariflichen Anforderungen (Anwendung auf den jeweiligen Fall). Die auszuübende Tätigkeit ist die Sachbearbeitung im Handwerksrecht einer Handwerkskammer. Die Prüfung der Erfüllung der tariflichen Anforderungen der Vergütungsgruppe Vb könnte wie folgt aussehen.

Zur Ausübung der Tätigkeiten in dem Arbeitsvorgang 5.1 (Sachbearbeitung und Beratung der Mitglieds-Betriebe im Handwerksrecht) mit einem Zeitanteil von 50 % an der Gesamtarbeitszeit werden gründliche, umfassende Fachkenntnisse benötigt.

Die Beratung der Handwerksbetriebe im Bereich des Handwerksrechts erfordert Kenntnisse des Inhalts und des Anwendungsbereichs der verschiedensten Fachgebiete, wie z.B. der Handwerksordnung, der Gewerbeordnung, dem Verwaltungsrecht, dem Gesellschaftsrecht, den handwerklichen Berufsbildern sowie dem (ost-)europäischen Handwerkswesen.

Der Stelleninhaber muss dabei in Rechtszusammenhängen denken, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften die entsprechende Rechtsprechung zuordnen und diese bei der Anwendung der Vorschriften berücksichtigen.

Im Gegensatz zum Arbeitsgebiet eines Assessors als Absolventen des universitären rechtswissenschaftlichen Studiengangs ist das Arbeitsgebiet fachlich begrenzt auf das Handwerkswerksrecht sowie diesen angrenzenden Bereichen des Wirtschaftsrechts. Es fehlt insofern an der für einen Assessor typischen Notwendigkeit, sich schnell in fremde Fachgebiete einarbeiten zu müssen sowie der Bandbreite der vorzuhaltenden Rechtskenntnisse.

Auch eine Einbeziehung der Aufgaben des Arbeitsvorgangs 5.2 (Kontrolle und Beratung/Information der Mitgliedsbetriebe in Fragen des Wettbewerbsrechts) mit einem Zeitanteil von 40 % an der Gesamtarbeitszeit führt zu keinem anderen Ergebnis:

Die Stelleninhaberin muss dabei tatsächliche Sachverhalte den Normen und höchstrichterlichen Entscheidungen des Wettbewerbsrechts unterordnen (subsumieren). Die verschiedenen Vorschriften müssen gemäß ihrer hierarchischen Ordnung angewandt werden. Dies erfordert ein Denken in Rechtszusammenhängen, in denen die unterschiedlichen Informationen miteinander verknüpft werden.

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Ralf.Beratung und Moderation