Drittel

Zeitliche Anforderung eines Tätigkeitsmerkmals.

BestimmteTätigkeitsmerkmale müssen in einem bestimmten zeitlichen Mindestanteil erfüllt werden, der von dem allgemeinen Zeiterfordernis (mindestens zur Hälfte) abweicht.

Die zeitliche Anforderung "Drittel" ist erfüllt, wenn der Stelleninhaber das geforderte Tätigkeitsmerkmal zu mindestens 33,3 % seiner Gesamtarbeitszeit erfüllt.

Der zeitliche Anteil muss genau erfüllt sein.

Beispiel:

Der das geforderte Tätigkeitsmerkmal enthaltene Arbeitsvorgang hat einen Anteil von 30 % an der Gesamtarbeitzeit. Die tariflichen Voraussetzungen der Vergütungsgruppe bzw. der Fallgruppe sind somit nicht erfüllt.

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Ralf.Beratung und Moderation