Entscheidungsbefugnisse

Die Feststellung der Entscheidungsbefugnisse ist ein Maßstab zur Beurteilung der dem Stelleninhaber zustehenden selbstständigenLeistungen:

Der Stelleninhaber hat immer dann Entscheidungsbefugnisse, wenn ihm bei der Erfüllung einer Aufgabe ein Beurteilungs- oder ein Ermessensspielraum obliegt.

Bei der Feststellung der Entscheidungsbefugnisse ist zu beachten, dass diese den Entscheidungsspielraum so detailliert wie möglich erfassen. Unbrauchbar sind die in der Praxis immer wieder anzutreffenden Formulierungen wie z.B. "Unterschriftsbefugnis", "Entscheidungsbefugnis über Grundsatzfragen"

oder

Erforderlich ist, dass die Entscheidungsbefugnisse dem Stelleninhaber auch tatsächlich zustehen, d.h. von dem Dienststellenleiter bzw. dem Personalbüro übertragen wurden. In der Praxis stehen den Stelleninhabern vielfach Entscheidungsbefugnisse zu, die von den Vorgesetzten delegiert wurden oder von ihnen toleriert werden, die dem Stelleninhaber aber rechtlich nicht zustehen.

In einer Stellenbeschreibung sollten die Entscheidungsbefugnisse gesondert aufgeführt werden. Sie müssen sich aus den in den einzelnen Arbeitsvorgängen aufgeführten Aufgaben ergeben.

Beispiele für Entscheidungsbefugnisse sind in dem Stichwort Entscheidungsbefugnisse - Beispiele aufgeführt.

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Ralf.Beratung und Moderation