Entscheidungsbefugnisse - Beispiele
Im Folgenden einige Beispiele für die Beurteilung von Entscheidungsbefugnissen:
Entscheidungsbefugnisse des Leiters einer beruflichen Bildungsmaßnahme können sein:
- Modifizierung des Konzepts der Bildungsmaßnahme - Entscheidung über das Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen eines potentiellen Teilnehmers - Leitung der Besprechungen des Lehrgangsteams - Entscheidung über den Einsatz der Fachdozenten - Entscheidung über den Inhalt von fachlichen Stellungnahmen - Entscheidung über die Art und Weise der Unterstützung und Förderung der Teilnehmer in der betrieblichen Praxisphase - Kontaktaufbau und -pflege mit Personalverantwortlichen in Betrieben zu Akquise geeigneter Arbeitsplätze
Entscheidungsbefugnisse des Versorgungsingenieurs eines Studentenwerkes können sein:
- Auswahl von Sanierungsmaßnahmen - Entscheidung über die Art und Weise der Bauleitung - Entscheidung über die Abnahme einer Baumaßnahme - Entscheidung über den Inhalt von Vorschlägen zur Budgetplanung - Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Mitarbeiter der Mensen und Cafeterien bei der Beschaffung der küchentechnischen Einrichtungen - Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Abteilung Bau und Technik bei der Ausführung von Sonderprojekten im Bereich Energie- und Versorgungstechnik der Studentenwohnheime
Entscheidungsbefugnisse der Gleichstellungsbeauftragten einer kirchlichen Einrichtung können sein:
- Persönliche und fachliche Führung der unterstellten Mitarbeiterin - Verhandlungsführung mit Arbeitgebern zur Klärung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen von Frauen - Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen - Konzeptionsentwicklung - Mitentscheidung über frauenrelevante Fragen im Rahmen von Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und diverser Arbeitskreise
Entscheidungsbefugnisse eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen in der Wohnungslosenarbeit können sein:
- Entscheidung über den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung der Hilfepläne - Entscheidung über den Inhalt der Sozialberichte - Entscheidung über die Weitervermittlung eines Klienten - Auswahl der Bewohner zur Aufnahme in die Übergangswohnungen bzw. die Belegwohnungen - Entscheidung über die Vergabe von finanziellen Beihilfen in Höhe von bis zu 150,- Euro
Entscheidungsbefugnisse eines Sachbearbeiters im Liegenschaftsamt für den Bereich Miet- und Pachtverhältnisse können sein:
- Auswahl neuer Mieter/Pächter - Unterschriftsreife Vorbereitung von Verträgen mit Konditionsfestlegungen bzw. Abschluss mit Unterzeichnung - Entscheidung über Miet-/Pachtanpassungen - Treffen von rechtsverbindlichen Vereinbarungen bei Miet-/Pachtrückständen - Aussprechen von Kündigungen bei Vertragsverletzungen nach Vollmacht bzw. unterschriftsreife Vorbereitung - Entscheidung über den Inhalt von Verhandlung und Entscheidung über Ratenzahlungen zum Ausgleich von Miet-/Pacht und Nebenkostenrückständen - Entscheidung über den Ausspruch von Abmahnungen von Mietern/Pächtern bei vertragswidrigem Gebrauch der Miet-/Pachtsache
Entscheidungsbefugnisse eines Hausmeisters können sein:
- Entscheidung über die Gestaltung der Außenanlagen - Entscheidung über die Art und Weise der Reinigung des Gebäudes - Entscheidung über den Materialeinkauf bis zur Höhe von 500,- €
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