Entscheidungsbefugnisse - Beispiele

Im Folgenden einige Beispiele für die Beurteilung von Entscheidungsbefugnissen:

Entscheidungsbefugnisse des Leiters einer beruflichen Bildungsmaßnahme können sein:

- Modifizierung des Konzepts der Bildungsmaßnahme
- Entscheidung über das Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen eines potentiellen Teilnehmers
- Leitung der Besprechungen des Lehrgangsteams
- Entscheidung über den Einsatz der Fachdozenten
- Entscheidung über den Inhalt von fachlichen Stellungnahmen
- Entscheidung über die Art und Weise der Unterstützung und Förderung der Teilnehmer in der betrieblichen Praxisphase
- Kontaktaufbau und -pflege mit Personalverantwortlichen in Betrieben zu Akquise geeigneter Arbeitsplätze

Entscheidungsbefugnisse des Versorgungsingenieurs eines Studentenwerkes können sein:

- Auswahl von Sanierungsmaßnahmen
- Entscheidung über die Art und Weise der Bauleitung
- Entscheidung über die Abnahme einer Baumaßnahme
- Entscheidung über den Inhalt von Vorschlägen zur Budgetplanung
- Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Mitarbeiter der Mensen und Cafeterien bei der Beschaffung der küchentechnischen Einrichtungen
- Entscheidung über den Inhalt der Beratung der Abteilung Bau und Technik bei der Ausführung von Sonderprojekten im Bereich Energie- und Versorgungstechnik der Studentenwohnheime

 Entscheidungsbefugnisse der Gleichstellungsbeauftragten einer kirchlichen Einrichtung können sein:

- Persönliche und fachliche Führung der unterstellten Mitarbeiterin
- Verhandlungsführung mit Arbeitgebern zur Klärung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen von Frauen
- Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen
- Konzeptionsentwicklung
- Mitentscheidung über frauenrelevante Fragen im Rahmen von Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und diverser Arbeitskreise

Entscheidungsbefugnisse eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen in der Wohnungslosenarbeit können sein:

- Entscheidung über den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung der Hilfepläne
- Entscheidung über den Inhalt der Sozialberichte
- Entscheidung über die Weitervermittlung eines Klienten
- Auswahl der Bewohner zur Aufnahme in die Übergangswohnungen bzw. die Belegwohnungen
- Entscheidung über die Vergabe von finanziellen Beihilfen in Höhe von bis zu 150,- Euro

Entscheidungsbefugnisse eines Sachbearbeiters im Liegenschaftsamt für den Bereich Miet- und Pachtverhältnisse können sein:

- Auswahl neuer Mieter/Pächter
- Unterschriftsreife Vorbereitung von Verträgen mit Konditionsfestlegungen bzw. Abschluss mit Unterzeichnung
- Entscheidung über Miet-/Pachtanpassungen
- Treffen von rechtsverbindlichen Vereinbarungen bei Miet-/Pachtrückständen
- Aussprechen von Kündigungen bei Vertragsverletzungen nach Vollmacht bzw. unterschriftsreife Vorbereitung
- Entscheidung über den Inhalt von Verhandlung und Entscheidung über Ratenzahlungen zum Ausgleich von Miet-/Pacht und Nebenkostenrückständen
- Entscheidung über den Ausspruch von Abmahnungen von Mietern/Pächtern bei vertragswidrigem Gebrauch der Miet-/Pachtsache

Entscheidungsbefugnisse eines Hausmeisters können sein:

- Entscheidung über die Gestaltung der Außenanlagen
- Entscheidung über die Art und Weise der Reinigung des Gebäudes
- Entscheidung über den Materialeinkauf bis zur Höhe von 500,- €

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Ralf.Beratung und Moderation