Heraushebung

Die Tarifvertragsparteien haben in einigen Vergütungsgruppen das Baukastensystemdes BAT durch die Anforderung der "Heraushebung" konkretisiert.

Erforderlich ist, dass zunächst die tariflichen Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt sind. Diese bilden dann den Maßstab für die Prüfung, ob sich die zu bewertenden Anforderungen an die ausgeübte Tätigkeit durch Erfüllung der jeweiligen Tätigkeitsmerkmale aus diesen Anforderungen herausheben.

Gefordert wird daher eine Steigerung, die zu prüfenden Tätigkeitsmerkmale dürfen nicht abstrakt beurteilt werden. Dies wird in der Praxis, insbesondere von den Stelleninhabern selbst bei der Stellung von Höhergruppierungsanträgen, immer wieder verkannt

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Ralf.Beratung und Moderation