Höheres Maß an Verantwortung

Tätigkeitsmerkmal bei der Eingruppierung von Meistern.

Das Tätigkeitsmerkmal "Verantwortlichkeit" stellt auf die Auswirkungen ab, die die Tätigkeit eines Angestellten hat; im Einzelnen kann sich die Verantwortung auf die Lebensverhältnisse Dritter, auf ideelle oder materielle Belange des Arbeitsgebers oder auf die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen erstrecken (LAG Schleswig-Holstein 07.02.1983 - 5/2Sa 409/82).

Die Tätigkeit des Ausbildungsmeisters einer Handwerkskammer erfüllt die tariflichen Anforderungen an das höhere Maß der Verantwortung, da sich die Qualität der Aufgabenerfüllung direkt auf die Lebensverhältnisse Dritter, den Prüfungsergebnisse und fachlichen Fähigkeiten der Auszubildenden, auswirkt.

Dies gilt ebenso für die Aufgaben des Stelleninhabers in der Weiterbildung zum Kfz- Servicetechniker. Hierbei handelt es sich um eine Weiterbildung für Gesellen der fahrzeug-instandsetzenden Berufe, die daneben bei Fortführung der Weiterbildung zur Meisterprüfung auch als (dann bereits abgelegter) Teil der Meisterprüfung gilt. Auch hier hat die von dem Stelleninhaber erarbeitete Qualität der Weiterbildung eine überdurchschnittliche Bedeutung für den Arbeitgeber, d.h. die Handwerkskammer. Ebenso wie im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung haben die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer (Belange des Arbeitgebers) ein großes Interesse an leistungsstarken Gesellen und diese ein großes Interesse an guten Prüfungsergebnissen.

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Ralf.Beratung und Moderation