Master-Abschluss

Neben den herkömmlichen Abschlüssen eines Fachhochschul- oder Universitätsstudiums (Staatsexamen, Diplom, Magister) können seit dem Ende der Neunziger Jahre gemäߧ 19 HRG die Hochschulen auch den Erwerb der angelsächsischen Studienabschlüsse Master und Bachelor anbieten.

Bei dem Masterstudiengang handelt es sich um ein Aufbau-Studium, das sowohl an einer Fachhochschule als auch an einer Universität absolviert werden kann.

Auch Fachhochschulabsolventen haben grundsätzlich die Möglichkeit, an einem universitären Master-Studiengang teilzunehmen. Daneben berechtigt nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Master-Abschluss zur Promotion, unabhängig ob er an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurde.

Gemäߧ 19 Abs. 3 S. 1 HRG setzt der Zugang zu einem Masterstudiengang einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss voraus. Hierbei wird es sich in der Regel um einen Bachelorabschluss handeln, es kommt aber auch die erfolgreiche Absolvierung eines Studienganges in Betracht, der mit einer Staats-, Diplom- oder Magisterprüfung abschließt.

1. Eingruppierungsrechtliche Bewertung des Master Abschluss

Bei der Frage, wie ein Master-Abschluss eingruppierungsrechtlich zu bewerten ist, gilt Folgendes:

Der Master-Abschluss berechtigt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 BRRG für eine Laufbahn des höheren Dienstes.

Der an einer Universität erworbene Master-Abschluss erfüllt zweifelsfrei die Anforderungen einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung im Sinne der Vergütungsgruppe II.

2. Bewertung eines Master-Abschluss einer Fachhochschule

Fraglich ist aber, ob dies auch für den an einer Fachhochschule erworbenen Master- Abschluss gelten kann.

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz ist zwischen stärker theorieorientierten und stärker anwendungsorientierten Masterstudiengängen zu unterscheiden, wobei grundsätzlich das unterschiedliche Profil der universitären und der Fachhochschulstudiengänge zu beachten ist. In dafür geeigneten Fächern können aber nach Auffassung der Kultusministerkonferenz stärker anwendungsorientierte Masterstudiengänge auch an den Universitäten angeboten werden, stärker theorieorientierte Masterstudiengänge auch an den Fachhochschulen.

Die Unterschiede zwischen diesen beiden Hochschularten werden insofern zukünftig stärker durch die Profile ihrer Studienangebote als durch institutionelle Standardzuschreibungen bestimmt.

Mangels einer höchstrichterlichen Rechtsprechung über die generelle Anerkennung eines an einer Fachhochschule erworbenen Master-Abschlusses ist derzeit zu prüfen, ob der jeweilige Studiengang mehr anwendungsorientiert oder wissenschaftlich ausgerichtet war. Bei einer mehr wissenschaftlichen Ausrichtung kann von einer gleichen Eingruppierung wie bei einem universitär erworbenen Masterabschluss ausgegangen werden.

zurück

Ralf.Beratung und Moderation