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Datum der Veröffentlichung:  Freitag, 06. November 2009

Neues Tarifrecht für die hessische Landesverwaltung unterzeichnet:
Einheitliches Tarifrecht geschaffen

Frankfurt a. M.Mit der heutigen Unterzeichnung ist die Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes auch in Hessen angekommen“. Dies erklärte Achim Meerkamp, Mitglied des ver.di Bundesvorstandes (Berlin) am Freitag in Wiesbaden aus Anlass der Unterzeichnung von sieben Tarifverträgen, die am 01.01.2010 in Kraft treten werden. Nach Oktober 2005 im Bereich der Kommunen und des Bundes sowie im November 2006 im Bereich von 14 Bundesländern gelte nunmehr auch für rd. 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der hessischen Landesverwaltung ein einheitliches, neues Recht.

Durch den Austritt des Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im April 2004 fand das neue Tarifrecht der Länder in der hessischen Landesverwaltung keine Anwendung. Das neue Tarifrecht hebt zum einen die Spaltung in Angestellte einerseits sowie Arbeiterinnen und Arbeiter andererseits auf. Zudem gilt ab Januar 2010 im Wesentlichen einheitlich die 40-Stunden Woche. Ausnahmen sind für besonders belastete Beschäftigte vereinbart, z. B. für Arbeitnehmer, die ständig Wechselschicht oder Schichtarbeit leisten, sowie für bestimmte Bereiche wie z. B. den der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, den Theatern und Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen. Dort bleibt es dauerhaft bei der 38,5-Stunden-Woche.

Auf die Grundzüge der jetzt unterzeichneten Verträge hatten sich die Tarifvertragsparteien bereits Ende März 2009 verständigt, die Ausformulierung im Detail dauerte bis Mitte Oktober 2009. „Wir haben dabei besonders darauf geachtet“, so Meerkamp, „dass das hessische Recht sich in seinen Grundzügen nicht vom Tarifrecht der anderen Bundesländer unterscheidet, um eine Rückkehr des Landes Hessen in die TdL nicht zu erschweren“. Dies sei gelungen. Meerkamp betonte, dass damit auch die Zeit vorbei sei, in der das Land die beamtenrechtliche Arbeitszeit von bis zu 42 Stunden auf Arbeitnehmer übertragen konnte. Jürgen Bothner, ver.di Landesbezirksleiter Hessen, erklärte aus Anlass der Unterzeichnung, dass mit dem heutigen Tag letztlich ein über 5jähriger Konflikt zu Ende gehe, der auch darin gipfelte, dass im Jahre 2007 in Hessen erstmalig seit 1945 eine Einkommensentwicklung für Arbeitnehmer gesetzlich und nicht durch Tarifvertrag geregelt wurde. Das jetzt vorliegende Werk und sein Zustandekommen zeige, „dass es letztlich zu tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen keine Alternative gibt“. Für ver.di Hessen bleibe die Forderung nach Rückkehr des Landes in die TdL im Übrigen auf der politischen Tagesordnung. Bothner forderte Innenminister Bouffier zudem auf, „nunmehr auch die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Landes- und kommunalen Bereich an die des Tarifvertrages anzupassen“.

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