Schwierigere Tätigkeit

Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1a zum BAT.

Die "schwierigere Tätigkeit" ist das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VIII des BAT Teil I (Allgemeiner Teil).

Schwierige Tätigkeiten liegen gegenüber einfacheren Tätigkeiten vor, wenn die Tätigkeit im Vergleich zu einfacheren Arbeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IX den Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten des Angestellten, einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert, etwa besondere Anforderungen an den Verstand, das Konzentrationsvermögen etc. . ( BAG 15.05.1986 - 4 AZR 366/67

Danach erfordern "schwierige Tätigkeiten" allgemeine Grundkenntnisse unterhalb der Ebene der gründlicher Fachkenntnisse, d.h. einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit (BAG 10.12.1975 - 4 AZR 41/75).

Beispiel:

Eine Tätigkeit in der "Sachbearbeitung Zentrale Verwaltung " erfüllt die tariflichen Anforderungen der schwierigeren Tätigkeit", wenn z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen sind:

Arbeitsvorgang 1 Verwaltungstechnische Abwicklung von Telekommunikationsangelegenheiten:

- Führen, Aktualisieren sowie Ausgeben und Weiterleiten zur Vervielfältigung von hausinternen Telefonverzeichnissen.
- Bestellung von Einzel-Telefonanschlüssen nach Rahmenabkommen.
- Bestellung einzelner Handys nach Rahmenabkommen.
- Prüfen von Telefonrechnungen auf rechnerische Richtigkeit und Weiterleiten an den zuständigen Fachbereich.

Arbeitsvorgang 2 Verwaltungstechnische Abwicklung der Kopiererverträge:

- Monatliche Ablesung, Erfassung und Übermittlung der Zählerstände der Kopierer an die Servicefirma.
- Überprüfung der Quartalsrechnungen der Servicefirma auf rechnerische Richtigkeit und Übereinstimmung der berechneten Zählerstände mit der Eigenablesung.

Arbeitsvorgang 3 Entlastung des Bereiches Zentrale Verwaltung von administrativen Aufgaben:

- Erste Anlaufstelle im Bereich Zentrale Verwaltung (Erteilen telefonischer Auskünfte, Vornehmen von Telefonaten nach Vorgaben, Auflistung eingehender Anfragen).
- Führen und Aktualisieren von Verteilern innerhalb des Bereiches Zentrale Verwaltung.

Die Arbeit erfordert gegenüber den einfachen Tätigkeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. Die Bestellung von Einzel- Telefonanschlüssen und Handys nach dem Rahmenabkommen kann nur erfolgen, wenn der Stelleninhaber das Rahmenabkommen kennt. Die Prüfung der Telefonrechnungen auf rechnerische Richtigkeit verlangt eine sorgfältige und konzentrierte Überprüfung der Rechnungsbeträge. Auch das Führen, Aktualisieren sowie Ausgeben und Weiterleiten zur Vervielfältigung von hausinternen Telefonverzeichnissen erfordern eine Genauigkeit in der Arbeitsweise.

Die klassische Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der schwierigeren Tätigkeit ergibt sich bei herkömmlichen Sekretariatsaufgaben:

Beispiel:

Eine Sekretariatstätigkeit erfüllt die tariflichen Anforderungen der schwierigeren Tätigkeit, wenn z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen sind:

Arbeitsvorgang 1 Allgemeine Sekretariatsaufgaben:

- Entgegennahme eingehender persönlicher, telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Anfragen, eigene Beantwortortung der Anfragen (z.B. über eine Bildungsveranstaltung), andernfalls Weiterleitung an einen der pädagogischen Mitarbeiter.
- Gewährleistung eines ausreichenden Bestands an Büro- und Arbeitsmaterialien.
- Ablage der allgemeinen Schriftstücke und des Personalschriftverkehrs für den Zivildienstleistenden. - Eingabe der erstellten Bilanz in den PC und Vorlage des Ausdrucks an die zuständigen Mitarbeiter. - Führen von Adresskarteien.
- Terminüberwachung für den Vorgesetzten, z.B. hinsichtlich der Sitzungstermine

zurück

Ralf.Beratung und Moderation