Sonstige Angestellte

Personenbezogene tarifliche Anforderung zur Eingruppierung eines Angestellten.

Der Begriff des "sonstigen Angestellten, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt", findet sich in vielen Tätigkeitsmerkmalen, die eine bestimmte Vor- oder Ausbildung fordern. Dadurch ist es möglich, dass Arbeitnehmer, die zwar nicht über die geforderte formale Vor- bzw. Ausbildung verfügen, aber entsprechende Fähigkeiten besitzen, in gleicher Weise eingruppiert werden, wie jene mit dem formalen Abschluss.

Auf welche Weise die entsprechenden Fähigkeiten erworben wurden, ist dabei nicht relevant. Fehlt in einem Tätigkeitsmerkmal, welches eine Vor- oder Ausbildung voraussetzt, die Einbeziehung der "sonstigen Angestellten", ist das Vorliegen des Formalabschlusses zwingende Eingruppierungsvoraussetzung. In diesen Fällen ist allerdings Nr. 1 Unterabschnitt 3 der Vorbemerkungen bzw. Nr. 4 der Bemerkungen zu allen Vergütungsgruppen zu beachten, da dann eine Eingruppierung in der nächstniedrigeren Vergütungsgruppe erfolgt.

Als "sonstiger Angestellter" kann nur gelten, wer über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die denen eines Arbeitnehmers mit der geforderten Vor-/Ausbildung entsprechen. Ein Wissen und Können, wie es durch die geforderte Vor-/Ausbildung vermittelt wird, wird zwar nicht verlangt, jedoch aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes. Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem eng begrenzten Teilgebiet sind nicht ausreichend. Andererseits kann eine Eingruppierung auch nicht allein auf eine bestimmte Ausbildung gestützt werden. Hinzukommen muss auch eine dieser Ausbildung entsprechende Tätigkeit. Die von dem Angestellten jeweils auszuübende Tätigkeit muss die jeweilige Ausbildung also erfordern.

Nach der Rechtsprechung ist die Ausübung der Tätigkeit, für die grundsätzlich eine bestimmte Aus- oder Vorbildung gefordert wird, kein Beweis für das Vorhandensein entsprechender Fähigkeiten und Erfahrungen.

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Ralf.Beratung und Moderation