Stellenbeschreibung

Im Eingruppierungsrecht Grundlage der Stellenbewertung.

DieStellenbewertung und die sich anschließende Eingruppierung des Stelleninhabers erfordern eine gründliche Überprüfung der Tätigkeit des Angestellten auf der Grundlage der von ihm auszuübenden Tätigkeit.

Vorteile einer Stellenbeschreibung sind u.a.:

-         Transparenz der Kompetenzen sowohl für den Mitarbeiter als auch für dessen Vorgesetzten.
-         Festlegung der Aufgabenverteilung innerhalb einer Organisationseinheit.
-         Arbeitsbewertung.
-         Störungen in der organisatorischen Struktur werden transparent.
-         Arbeitshilfe bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
-         Hilfsmittel bei der Personalbeschaffung.

In der Stellenbeschreibung ist insbesondere auf die korrekte Bildung von Arbeitsvorgängen zu achten. Hierbei werden in der Praxis die häufigsten Fehler gemacht.

Die in der Praxis vom Personalbüro bzw. dem Vorgesetzten erstellten Stellenbeschreibungen sind fast immer fehlerhaft bzw. erfüllen nicht die Anforderungen einer eingruppierungsrechtlichen Stellenbeschreibung. Grund ist u.a., dass Arbeitsvorgänge nicht gemäß den arbeitsrechtlichen Anforderungen gebildet werden und die Aufgaben nicht präzise genug dargestellt werden.

Eine arbeitsrechtliche Stellenbeschreibung, die Grundlage einer Stellenbewertung werden soll, muss folgende Inhalte aufweisen:

-         Die Tätigkeitsbezeichnung des Stelleninhabers.
-         Die organisatorische Eingliederung des Stelleninhabers.
-         Dem Stelleninhaber (gemäß des Stellenplans) unterstellte Mitarbeiter.
-         Der Vorgesetzte des Stelleninhabers.
-         Die Vertretung des Stelleninhabers für den Fall der Abwesenheit.
-         Die Entscheidungsbefugnisse.
-         Die Darstellung der Arbeitsvorgänge und der dazu jeweils erforderlichen Fachkenntnisse. Dieser Teil der Stellenbeschreibung wird üblicherweise als Tätigkeitsbeschreibung bezeichnet.

Bei der Darstellung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ziele der jeweiligen Aufgabe präzise beschrieben werden. Diese Anforderung wird erfüllt, wenn mit der Aufgabenbeschreibung u.a. folgende Fragen beantwortet werden:

- Was ist das Ziel der Stelle?

Beispiel:

Durchführung der Zwangsverwaltungen für die Sparkasse XY im Gebiet AB.
- Warum soll die Aufgabe erledigt werden?

Beispiel:

Sozialarbeiterische Betreuung von Wohnungslosen durch Behebung ihrer sozialen Defizite zur Erreichung einer eigenständigen Lebensführung.

- Wodurch wird das Ziel erreicht?
- Sanierung von im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen durch Erstellung eines Sanierungsplans mit den Inhalten ...

Nicht erforderlich, da nicht bewertungsrelevant, ist die Aufführung der folgender Angaben:

- Die Qualifikation des Stelleninhabers.
- Die Teilnahme des Stelleninhabers an Fortbildungen .

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Ralf.Beratung und Moderation