Stellenbewertung

Als Stellenbewertung wird die Bewertung der Tätigkeit des Angestellten gemäß der Anforderungen des entsprechenden Tarifvertrages bezeichnet. In der Praxis wird bereits dieser Vorgang als Eingruppierung bezeichnet.

Die Eingruppierung ist danach ein abstrakter rechtlicher Vorgang, der sich unabhängig von der Rechtsauffassung der beteiligten Dienststelle automatisch aus einem Vergleich der vom Stelleninhaber laut Arbeitsvertrag (oder vertragsgemäßen Anweisung des Personalchefs) auszuübenden Tätigkeit mit den Tätigkeitsmerkmalen des Vergütungstarifvertrages ergibt. Zu den Einzelheiten der Eingruppierung vgl. Bewertungsvorgang.

Die Stellenbewertung ist von der Eingruppierung im engeren Sinne zu unterscheiden:
Die Stellenbewertung ist Grundlage der Eingruppierung. Sie wird auf Grund der Tätigkeitsbeschreibung vorgenommen, die auch als Stellenbeschreibung oder Arbeitsplatzbeschreibung bezeichnet wird.

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Ralf.Beratung und Moderation