Überwiegend

In einigen Vergütungsgruppen erfordert die Erfüllung der tariflichen Anforderungen auch das Vorliegen eines bestimmten Zeitanteils.

Das Tarifmerkmal "überwiegend" ist erfüllt, wenn das Tätigkeitsmerkmal zu mehr als der Hälfte der Arbeitszeit erfüllt ist. ( BAG 24.02.1982 - 4 AZR 387/79)

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Ralf.Beratung und Moderation