Vertretungstätigkeit

1. Allgemein

Bei Vertretungstätigkeiten innerhalb der Verwaltung wird grundsätzlich zwischen

-         ständigen Vertretungen und
-         Abwesenheitsvertretungen

unterschieden.

Die ständige Vertretung kann ein eigenständiges tarifliches Tätigkeitsmerkmal sein. Daneben können die Aufgaben der ständigen Vertretung auch einen eigenen Arbeitsvorgang bilden.

2. Abwesenheitsvertretung

Mit dem Ausdruck "Abwesenheitsvertretung" wird die Übernahme von Aufgaben bei Abwesenheit des jeweiligen Stelleninhabers durch Krankheit, Urlaub etc. bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um so genannte laufende Aufgaben des Tagesgeschäfts. Die Abwesenheitsvertretung erfordert Kenntnisse des Aufgabenbereichs des zu vertretenden Stelleninhabers, jedoch nicht, dass die Vertretung einen identischen Aufgabenbereich ausübt.

Grundsätzlich kann jedoch ein in der Qualifikation unter dem Stelleninhaber stehender Mitarbeiter keine (juristisch anerkannte) Abwesenheitsvertretung ausführen.

Die Durchführung von Abwesenheitsvertretungen ist für die Stellenbewertung nicht relevant. Sie ist auch in keinem der Arbeitsvorgänge aufzuführen. Einer der Gründe ist, dass durch eine Abwesenheitsvertretung keine für eine Stellenbewertung relevanten Zeitanteile erreicht werden. Daneben handelt es sich nicht um offiziell übertragene Aufgaben.

3. Ständige Vertretung

Voraussetzung für die Anerkennung als ständiger Vertreter ist, dass

- der Stelleninhaber dauerhaft Aufgaben des zu vertretenden Mitarbeiters übernimmt (d.h. auch bei Anwesenheit des Stelleninhabers) und

- dem Mitarbeiter die ständige Vertretung gemäß des Geschäftsverteilungsplans o.ä. offiziell übertragen wurde.

Die Aufgaben der ständigen Vertretung bilden grundsätzlich einen eigenen Arbeitsvorgang, es sei denn sie sind mit eigenen Aufgaben des Stelleninhabers identisch.

Liegen die Voraussetzungen einer ständigen Vertretung vor, so kann sich die Bewertung nach der dadurch höherwertigen Tätigkeit richten, vorausgesetzt, dass auch die Zeitanteile in dem ausreichendem Umfang vorliegen.

In der Stellenbeschreibung ist detailiert aufzuführen, in welchen Bereichen die ständige Vertretung stattfindet.

Beispiel:

Ständige Vertretung der Arbeitsgebietsleitung in deren Anwesenheit durch die Übernahme der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern, der fachlichen Führung der Bezugstherapeuten, des Jahrespraktikanten und der Bereitschaftskräfte sowie Beratung der Leitung in Fragen der Qualitätskontrolle und der Konzeptweiterentwicklung

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Ralf.Beratung und Moderation