Viertel

Zeitliche Anforderung eines Tätigkeitsmerkmals.

BestimmteTätigkeitsmerkmale müssen in einem bestimmten zeitlichen Mindestanteil erfüllt werden, das von dem allgemeinen zeitlichen Maß (mindestens zur Hälfte) abweicht.

Beispiel:

Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1b BAT B/L Allgemeiner Teil: Mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse.

Die tariflichen Anforderungen sind in diesem Fall erfüllt, wenn das Tätigkeitsmerkmal 25 % der Gesamtarbeitszeit ausfüllt.

Das zeitliche Maß " Nicht unerheblicher Umfang " erfordert einen zwischen 20 und 25 % liegenden Zeitanteil.

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Ralf.Beratung und Moderation