Viertel
Zeitliche Anforderung eines Tätigkeitsmerkmals.
BestimmteTätigkeitsmerkmale müssen in einem bestimmten zeitlichen Mindestanteil erfüllt werden, das von dem allgemeinen zeitlichen Maß (mindestens zur Hälfte) abweicht.
Beispiel:
Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 1b BAT B/L Allgemeiner Teil: Mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse.
Die tariflichen Anforderungen sind in diesem Fall erfüllt, wenn das Tätigkeitsmerkmal 25 % der Gesamtarbeitszeit ausfüllt.
Das zeitliche Maß " Nicht unerheblicher Umfang " erfordert einen zwischen 20 und 25 % liegenden Zeitanteil.
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