Zusammenhangstätigkeiten

Teil der in einem Arbeitsvorgang zu bewertenden Tätigkeit.

Zusammenhangstätigkeiten sind unselbstständige Teile eines Arbeitsvorgangs, die einen engen Zusammenhang mit der Hauptarbeitsleistung aufweisen und nicht aus dem Arbeitsvorgang herausgelöst werden dürfen.

Beispiele für Zusammenhangstätigkeiten sind:

-         Die Dokumentation von Daten in der EDV oder in den Akten .

-         Die Führung von Schriftverkehr.

-         Die Einholung von Kostenvoranschlägen zur Vorbereitung einer Baumaßnahme.

-         Die Autofahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten.

-         Das Kopieren von Unterlagen.

-         Die Installation bzw. das Updaten von zur Arbeit benötigter Software.

-         Die informelle Kontaktpflege mit anderen Behörden/Institutionen außerhalb von Arbeitsgruppen u.ä., beispielsweise zum Informationsaustausch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit.

Zusammenhangstätigkeiten sind bei der Tätigkeitsbeschreibung gegebenenfalls dem jeweiligen Arbeitsvorgang zuzuordnen. In den meisten Fällen sind sie jedoch wegen ihrer Selbstverständlichkeit nicht gesondert zu erwähnen, da eine Aufführung zu einer Überladung der Tätigkeitsbeschreibung führen würde.

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Ralf.Beratung und Moderation