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BAT Anlage 1a

Aufgrund des Umfangs der Anlage 1a und der Tatsache, dass die Anlage 1a nur noch eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, verzichte ich darauf diese Daten hier noch einzupflegen.

Zum Teil kann die Anlage 1a unter dem Link http://www.ekiba.de/mav/1awort.htm  nachgelesen werden. Auch die Suche über Google kann im Einzelfall helfen.

Bei Bedarf haben in jedem Fall die Personalräte vor Ort oder auch die zuständigen ver.di-Sekretärinnen und Sekretäre die Anlage 1a griffbereit.

 

 

 

 

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